Von
wem kann das Heimathaus genutzt
werden?
- von Mitgliedern des Heimatvereins Unteres Schwarzachtal, von Mitgliedern eines anderen Heimatverein bzw. einem Verein mit gleichen Zielen.
- von Vereinen, Verbänden, organisierten Gruppen der Marktgemeinde Wendelsteins
- Vermietungen an oben nicht genannte Personen, Vereinen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand ( Sonderfall)
Für was kann das Heimathaus
genutzt werden?
Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern ab
25-igsten, Konfirmationen, Kommunionen, Hochzeiten,
Familientreffen u.a.. Gesellige, interne Veranstaltungen
der Vereine, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen,
Schulungen u.a.
Kosten ( Stand 2023)
Erdgeschoss
gesamt: für 1 Tag - Schlüsselabgabe muss am Folgetag
bis 11:00 vormittags erfolgen.
Nichtmitglieder:
€ 150,00
Mitglieder: €
100,00
möchten Sie
bereits am Vortag dekorieren, kein Problem - Kosten für
den extra Tag € 20,00
brauchen Sie für
Ihre Aufräumarbeiten am nächsten Tag länger fallen
nochmals 50 % des Mietpreises an
Für die
Endreinigung - fallen Kosten in Höhe von € 30,00 an,
diese sind zusammen mit dem Mietpreis zu
überweisen..
Die Mietkosten
sind im voraus zu entrichten.
Bei Abbestellung
zwei Wochen vor Termin € 25,00
Termine bitte
unter der Telefonnummer 09129 9718 vereinbaren.
In den Mietkosten sind nicht enthalten: allg.
Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Hand- und
Geschirrtücher. Bitte mitbringen!
Ausnahme: Als Geschirrspülmittel muss das vorhandene
Mittel für gewerbliche Maschinen benutzt werden.!
Tischwäsche kann geliehen werden. Rückgabe gereinigt
und gebügelt.
Verhalten
im Heimathaus
Fühlen Sie sich im Heimathaus wie zuhause; schonen sie
es wie Ihr eigenes Haus, Ihre eigene Wohnung!
Verantwortlich für die Einhaltung der Satzung ist der
Mieter. Für Veranstaltungen von Vereinen muss eine
verantwortliche Person genannt werden.
Einrichtung
Denken Sie daran, dass diese Räume von uns, den
Mitgliedern, durch finanziellen und persönlichen Einsatz
geschaffen wurden. Räume, Möbel, außer Tische und
Stühle, sind im Raum nicht zu versetzen. Bilder und
andere Gegenstände an den Wänden dürfen nicht
verhängt oder abgenommen werden.
Küche
Die Küche sowie die darin vorhandenen Gegenstände sind
stets sauber zu halten. Gläser, Krüge, Bestecke,
Geschirr u.a. sind an den dafür bezeichneten Platz zu
bringen. Bruck ist anzuzeigen. Es ist verboten, Geschirr
aus dem Heimathaus mitzunehmen. Jeder Benutzer ist für
die Vollständigkeit der Ausrüstung verantwortlich. Die
Spülmaschine und der Kühlschrank sind gründlich zu
reinigen. In der Spülmaschine ist das Sieb zu entleeren.
Abfälle
Abfälle sind in den Abfallkübel im Hof zu geben. Falls
der Müllkübel nicht ausreichen sollte, ist der Rest
mitzunehmen. Wir achten auf Mülltrennung, daher bitte
Ihre Gläser und Flaschen mitnehmen.
Grüne Tonne: Altpapier, Pappe stets sauber und
kleinvolumig in die Tonne geben
Braune Tonne: Bioabfall, alle pflanzliche Abfälle, keine
gekochten Speisereste
Graue Tonne: Restmüll
Reinigung
Die Reinigung ist vom Mieter durchzuführen. Dies beinhaltet z.B. Fußböden nass wischen, Tische und Fensterbänke abwischen und sonstige übliche Reinigungsarbeit. Bei Bedarf kann eine Reinigungskraft gegen Bezahlung gestellt werden. (rechtzeitig anmelden) Die Reinigung der Räume und der Gegenstände hat bis zur Übergabe am nächsten Tag um 11:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmen bitte erfragen.
Feuersicherheit,
Wasserschaden, Diebstahl usw.
Jeder Mieter ist dafür verantwortlich, dass während
bzw. nach der Veranstaltung: kein offenes Feuer vorhanden
ist, Wasserhähne zugedreht und die Fenster und Türen
geschlossen und zugesperrt sind.
Aus Gründen der Feuersicherheit ist das Rauchen in den
Räumen nicht gestattet. Bitte haben Sie dafür
Verständnis.
Nachbarn Bitte stören sie nicht durch Ihr Verhalten,
überlaute Musik, laute Gespräche vor dem Haus usw.
unsere Nachbarn. Es sind daher nach 21 Uhr die Fenster
verschlossen zu halten, auf Zimmerlautstärke zu achten
und ab 1 Uhr jegliche Musik abzustellen. Hier sind die
gesetzlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten, da die
Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe haben.
Das Dach eines Nachbarschupfen grenzt an unsere Mauer im
Hof. Es ist nicht erlaubt dieses Dach zu betreten –
Einbruchgefahr – Eltern haften für Ihre Kinder!
Störungen, welche eine Anzeige bei der Polizei bewirken,
können den Verlust des zukünftigen Mietrechtes nach
sich ziehen, außerdem werden € 50,00 als
Schädigungsausgleich verrechnet.
Bestellung des Heimathauses
Termin:......................................................................................
Art der
Veranstaltung…………………………………..................
Verantwortlicher - Name, Anschrift;
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Nochmals der Hinweis:
Bitte stören sie nicht durch Ihr Verhalten, überlaute
Musik, laute Gespräche vor dem Haus usw. unsere
Nachbarn. Es sind daher nach 21 Uhr die Fenster
verschlossen zu halten, auf Zimmerlautstärke zu achten
und ab 1 Uhr jegliche Musik abzustellen. Hier sind die
gesetzlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten, da die
Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe haben. Ich habe die
Satzung gelesen und erkläre mit meiner Unterschrift,
diese einzuhalten.
Unterschrift:
.......................................................
Datum:.....................................
Bankverbindung: DE 5876 4500 0000 0023 9178